Unter dem Leergewicht versteht man die Masse eines nach festgelegten Maßstäben gewogenen Objekts. Das Leergewicht bzw. die Leermasse ist insbesondere ein wichtiges Merkmal eines Kraftfahrzeuges. Der Begriffsteil Gewicht ist physikalisch nicht präzise, da hier nicht die Gewichtskraft gemeint ist, sondern die Masse.
Inhaltsverzeichnis
1 Flugzeuge
2 DIN 70020
3 Richtlinie EG 92/21
4 Richtlinie 2007/46
5 Vorschrift in der Schweiz
6 Sicherheitspolitisch-militärische Definition
7 Siehe auch
8 Einzelnachweise
Flugzeuge
Für das Leergewicht eines Flugzeugs existieren eine Vielzahl möglicher Festlegungen, siehe Flugzeuggewicht.
DIN 70020
Zur Ermittlung des Leergewichts eines Fahrzeugs existieren verschiedene Normen. Das Leergewicht eines Straßenfahrzeuges (z. B. eines PKWs) setzt sich nach der DIN-Norm DIN 70020 Teil 2 aus der Masse des Fahrzeuges bei zu mindestens 90 % gefülltem Tank und je nach Fahrzeugart noch dem mit 75 kg angesetzten Fahrzeugführergewicht zusammen; die Normausgabe vom Juni 1972 galt für Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge mit Ausnahme von Krafträdern und gewissen Sonderfahrzeugen. (Die Normausgabe vom Februar 1957 hingegen enthielt auch Bestimmungen für Motorräder und Motorroller.) Sie war weitgehend mit der internationalen ISO-Empfehlung R 1176 abgestimmt. Im Einzelnen unterscheidet diese Normausgabe das »Gewicht des trockenen Fahrgestells«, das »Gewicht des betriebsfähigen Fahrgestells«, das »Gewicht des trockenen Fahrgestells mit Führerhaus«, das »Gewicht des betriebsfähigen Fahrgestells mit Führerhaus«, das »Leergewicht des trockenen Fahrzeuges« und das »Leergewicht des betriebsfähigen Fahrzeuges«. Bei Nachprüfung wurde eine Toleranz von ± 5 % als zulässig angesehen. Diese DIN-Norm wurde im Januar 2006 zugunsten der internationalen Norm ISO 1176, 2. Ausgabe vom 15. Juli 1990 zurückgezogen.
Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelassen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.[1]
Bemerkung: Bis Mai 1972 enthielt DIN 70020 - ohne Unterteilung in mehrere Normen - »Allgemeine Begriffe; Festlegung und Erläuterung« für den Kraftfahrzeugbau. In der Ausgabe vom August 1954 sind noch Einzelheiten zur Ermittlung eines Steuergewichtes enthalten, die damals für die Steuerbemessung mancher Kraftfahrzeugarten relevant waren. Die erste Ausgabe dieser Norm stammt vom August 1940.
Richtlinie EG 92/21
In der Richtlinie 92/21/EWG des Rates vom 31. März 1992 und nach der Anpassung durch die Richtlinie 95/48/EG der Kommission vom 20. September 1995 über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen der Klasse M1 (Vierradfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h) wird als Leermasse die Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand (einschließlich Kühlflüssigkeit, Schmiermittel, Kraftstoff, Ersatzrad, Werkzeug und Fahrzeugführer) definiert. Für den Fahrzeugführer wird eine Pauschalmasse von 75 kg (68 kg + 7 kg Gepäck) angenommen.[2][3]
Richtlinie 2007/46
Im Anhang I Nummer 2.6. wird die Leermasse, als die Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells, einschließlich Flüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer und, für Kraftomnibusse, Masse des Mitglieds des Fahrpersonals, wenn das Fahrzeug über einen Sitz für das Fahrpersonal verfügt, definiert. Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt; der Kraftstofftank ist zu 90 % und die anderen Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser) sind zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.[4]
Vorschrift in der Schweiz
Die Schweizer Verordnung definiert Leergewicht als »das Gewicht des fahrbereiten, unbeladenen Fahrzeugs mit Kühl- und Schmiermittel, Treibstoff (mind. 90 % der vom Hersteller oder von der Herstellerin angegebenen Treibstofffüllmenge) und der eventuell vorhandenen Zusatzausrüstung wie Ersatzrad, Anhängerkupplung, Werkzeug, Radkeil, Feuerlöscher sowie dem Führer oder der Führerin, dessen oder deren Gewicht mit 75 kg angenommen wird.«[5]
Sicherheitspolitisch-militärische Definition
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) definiert den Begriff „Leergewicht“ im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) von November 1990 in Artikel II wie folgt: Leergewicht bezeichnet das Gewicht eines Fahrzeugs ohne das Gewicht von Munition, Treibstoff, Öl und Schmiermitteln, abnehmbarer reaktiver Panzerung, Ersatzteilen, Werkzeugen und Zubehörteilen, abnehmbarer Schnorchelausrüstung, Besatzung und ihrer persönlichen Ausrüstung.[6]
Siehe auch
Trockengewicht (Kraftfahrzeug)
Nutzlast
Zuladung
Einzelnachweise
↑ http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b35/b35709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=788608f1-96ea-4101-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm
↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0021:DE:HTML
↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0048:DE:HTML
↑ http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?val=456852:cs&lang=de&list=507208:cs,505128:cs,456852:cs,&pos=3&page=1&nbl=3&pgs=10&hwords=
↑ http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a7.html
↑ http://www.osce.org/documents/doclib/1990/11/13752_de.pdf
|