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Margret schrieb am 31.3. 2019 um 15:21:55 Uhr über

Lebensgrundlage

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20 a

»Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.«


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