Das Wort Landschaft wird vor allem in zwei Bedeutungen verwendet. Zum einen bezeichnet es die kulturell geprägte, subjektive Wahrnehmung einer Gegend als ästhetische Ganzheit (philosophisch-kulturwissenschaftlicher Landschaftsbegriff), zum anderen wird es, vor allem in der Geographie, verwendet, um ein Gebiet zu bezeichnen, das sich durch naturwissenschaftlich erfassbare Merkmale von anderen Gebieten abgrenzt (geographischer Landschaftsbegriff).[1]
Generell gibt es keine einheitliche Definition, was Landschaft sei, weshalb der Begriff der Landschaft aufgrund seiner lebensweltlichen, ästhetischen, territorialen, sozialen, politischen, ökonomischen, geographischen, planerischen, ethnologischen und philosophischen Bezüge auch als ein „kompositorischer“[2] bezeichnet werden kann, dessen „semantische[r] Hof“[3] von einer über tausendjährigen, mitteleuropäischen Ideen-, Literatur- und Kunstgeschichte geprägt wurde.
Inhaltsverzeichnis
1 Begriffsgeschichte
1.1 Etymologische Herkunft
1.2 Die Entwicklung zu einem territorialen und rechtspolitischen Begriff
1.3 Die Konstituierung der ästhetischen Landschaft
1.4 Der geographische Landschaftsbegriff
2 Landschaft als geowissenschaftlicher Fachbegriff
2.1 In der Landschaftsgeographie
2.2 In der Geomorphologie
2.3 In der sozialkonstruktivistischen Landschaftsforschung
2.4 In der Raumplanung
2.5 In der Europäischen Landschaftskonvention (ELC)
3 Toponomastik und Namensgebung
4 Siehe auch
5 Literatur
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Begriffsgeschichte
Etymologische Herkunft
Der Begriff Landschaft ist eine Komposition des Substantives Land und des Suffixes -schaft. Das Substantiv »Land«(mhd. lant) stammt aus dem Germanischen und seine Ausgangsbedeutung könnte »freies Land«, »Brache« oder auch »Rodungsland« gewesen sein, da hierzu im Ablaut des Neuschwedischen (dial.) linda steht, was so viel wie »Brachland« bedeutet.[4] Bereits in germanischer Zeit wandelt sich die Bedeutung von ‚freies, offenes Land‘ zu ‚Staatsgebiet‘, später dann in einen Gegensatz zu Stadt, Wasser, etc.[4]
Das Suffix -schaft lässt sich etymologisch auf die indogermanische Wurzel *skapi/*skapja/*skafti des Verbes »scapjan« zurückführen, was so viel wie »schaffen« bedeutet[5]. Die substantivischen Ableitungen bilden weibliche Nomen in der Wortbedeutung von »Beschaffenheit«[5] und können im Wesentlichen in drei Gruppen eingeteilt werden: in Abstrakta (z. B. Herrschaft, Meisterschaft); in Kollektiva oder genauer Personengruppenbezeichnungen (z. B. Mannschaft, Nachbarschaft); und Raumbezeichnungen (z. B. Grafschaft oder eben Landschaft). So ist ihnen allen die Bezeichnung von etwas Zusammengehörendem gemeinsam, welches durch menschliche Tätigkeit (dt. »schaffen«, en. »shape«) entstanden ist[6].
Die Entwicklung zu einem territorialen und rechtspolitischen Begriff
Das ahd. Wort lantscaf oder lantschaft konnte erstmals um das Jahr 830 nachgewiesen werden[7] und bezeichnete etwas, „was in den allermeisten Fällen die Qualität eines größeren Siedlungsraumes besitzt“[8]. Ursprünglich hatte es in diesem Zusammenhang die Grundbedeutung der von den in einem bestimmten Gebiet geteilten üblichen Verhaltensweisen und sozialen Normen der dort lebenden Bewohner und entwickelte sich bzgl. seines Bedeutungsinhaltes von den „sozialen Normen in einem Land“ zu einem „Land, in dem solche Normen Gültigkeit haben“[9]. So wurde der Begriff im Laufe des 12. Jahrhunderts als ein politisch-rechtlicher Raum begriffen, der selbst wiederum Teil einer größeren politischen Einheit darstellte[5]. Die politisch Handlungsfähigen (also die Nicht-Bauern) der Region galten darüber hinaus als „Repräsentanten der ‚ganzen Landschaft‘“[10], so dass sich der Begriff Landschaft im Spätmittelalter zu einem Ausdruck von menschlichen Gesetzen und rechtlichen Institutionen weiterentwickelte[11]. Im Hochmittelalter wurde darüber hinaus mit Landschaft auch die von einer Stadt bewirtschaftete und beherrschte Zone bezeichnet[12], die jedoch von dem (noch) nicht gerodeten Wald abgegrenzt war. Fassbar im geographischen Sinne ist der Begriff 'Landschaft' seit der Renaissance, während die Wortwurzel -schaft die frühere Bedeutung einer verfassten, organisatorischen Einheit nahelegt[5] – in Unterscheidung zum Ausdruck Landstrich.
So erhielt der Begriff Landschaft also „zu einer sozialen, zunächst deskriptiven später auch normativen, unscharf regional gefassten Komponente eine politische Bedeutung, indem herrschaftliche Funktionen regional verortet und gegeneinander abgegrenzt wurden“[13].
Die Konstituierung der ästhetischen Landschaft
Der Beginn der ästhetischen Befassung mit Ort und Raum kann nach ersten Vorstufen in der ägyptischen, mesopotamischen und israelitischen Kultur in der griechischen Antike verortet werden und findet seine Fortsetzung in der römischen Kultur[14]. Die Auseinandersetzung mit Raum konzentrierte sich dabei stark auf einen locus amoenus, also auf einen Ort , an dem bestimmte Objekte, wie bspw. ein Baum oder mehrere Bäume, eine Wiese, Quelle oder ein Bach, in relationaler Anordnung so zueinander stehen, das sie dem Betrachter ein Gefühl des Wohlseins und der Daseinswonne vermitteln. Im Mittelalter dagegen verliert sich die ästhetische Befassung mit Ort und Raum, denn „[d]er Blick ist zum Himmel gerichtet, aber nicht auf dessen irdische Erscheinungsform“[15]. Die mittelalterlichen räumlichen Darstellungen dienten in erster Linie der Vergegenwärtigung des Ortes des Geschehens[16] oder in Form von Symbolen und Allegorien als Verweis auf Jesus Christus als Erlöser[17]. Erst in der Renaissance konnte sich eine Landschaftsmalerei als eigenständige Disziplin etablieren[18]. Hier formte sich „eine wesentliche Ausprägung sozialer Vorstellungen des Typus einer idealisierten Landschaft […]“[19], wodurch „eine an visuellen Stereotypen ausgerichtete Seherwartung [entstand]“[20], die sich auf die Betrachtung physischer Räume übertrug.
Sprachgeschichtlich wurde der Begriff der Landschaft im deutschen Sprachraum erst ab dem 15. Jahrhundert um eine ästhetische Bedeutung im Sinne eines ‚geschauten Naturausschnitts‘ erweitert, eine Bedeutungskomponente, die bis in die Gegenwart ihre Gültigkeit behielt.
Der geographische Landschaftsbegriff
Der geographische Landschaftsbegriff ist relativ neu, ein Phänomen der Moderne[21] und nicht eindeutig definiert. Die Definition der Landschaft als „Totalcharakter einer Erdgegend“ wird in der Fachliteratur immer wieder Alexander von Humboldt zugeschrieben[22], ist jedoch in Humboldts Schriften nicht nachweisbar (wohl aber vom subjektiven »Totaleindruck einer Gegend«, der im Betrachter entsteht)[23]. Fassbar im geographischen Sinne ist der Begriff 'Landschaft' seit der Renaissance, während die Wortwurzel -schaft die frühere Bedeutung einer verfassten, organisatorischen Einheit nahelegt[24] – in Unterscheidung zum Ausdruck Landstrich.
Sowohl in Literatur als auch in Fachbüchern wird Landschaft in vier Bedeutungen benutzt, denen gemeinsam ist, dass einer Landschaft ein einheitlicher Charakter zukomme:
Dinglich erfüllter Raumausschnitt, der geographisch relevant ist.
Malerische Ansicht auf ein räumliches Objekt, das von einer Horizontlinie umfasst wird.
Sichtbarer Ausschnitt der Erdoberfläche, der von einem Punkt aus überschaubar ist.
Sinnsymbol für das moderne Subjekt, das Sinn im Außenraum ästhetisch vergegenwärtigt.
Die letzteren Begriffe, das optische Erscheinungsbild einer Gegend und deren Rezeption durch einen Betrachter, präzisiert man als Landschaftsansicht, Landschaftsbild, sie gehen in dieser Form auf die Landschaftsmalerei zurück, die sich im Laufe des 17. Jahrhunderts als eigenständiges künstlerisches Sujet in den Niederlanden entwickelt. Dafür stehen holländisch landschap, englisch landscape, die das deutsche Wort – auch im wissenschaftlichen Kontext – beeinflussen.
Meyers Lexikon von 1908 definiert Landschaft etwa als „jeder Ausschnitt der Erdoberfläche, den wir von einem bestimmten Standort aus zu überblicken vermögen, bis im Horizont oder Gesichtskreis Erde und Himmel zusammenzustoßen scheinen“,[25] und fügt bei: „Jede L. kann unter einem naturwissenschaftlichen, unter einem künstlerischen oder unter einem kulturgeschichtlichen Gesichtspunkte betrachtet werden.“[25]
Landschaft als geowissenschaftlicher Fachbegriff
Der Landschaftsbegriff, der innerhalb der Geographie umstritten ist, hat seine Bedeutung primär in der Alltagssprache erlangt und ist mit semantischen Inhalten konnotiert, die letztlich auf physiognomische Begriffe wie Harmonie, Schönheit, Einheitlichkeit, Ganzheit, Eigentümlichkeit, Vielfalt und Abgrenzbarkeit hinauslaufen[26]. Umstritten ist dabei der ontologische (gesamtheitliche) Status der Landschaft als ein geographisches Gebiet, welches sich durch unterschiedliche Merkmale von anderen Gebieten abgrenzt, ob die landschaftliche Einheit in den kulturellen Gegenständen und geologischen Formationen selbst liegt oder im Bewusstsein der Betrachter entsteht.[27]
In der Schweiz und Deutschland wird – im Sinne der Wortwurzel -schaft– mit Landschaft, altertümlich ‚Landsmannschaft‘, auch ein geographisch-politischer Raum benannt, z. B. der Kanton Basel-Landschaft, der sich südlich an den Kanton Basel-Stadt anschließt; hier bedeutet Landschaft auch „das im Basler Land wohnende Volk“. Auf die politisch-räumliche Bedeutung von Landschaft nehmen in Deutschland die Landschaftsverbände Bezug[28]. Meyers 1908 beschreibt diese Bedeutung als „Landschaft, so viel wie Provinz; im staatsrechtlichen Sinne so viel wie Landstände.“[24]
In der Landschaftsgeographie
In der Landschaftsgeographie wird Landschaft als Grundlage menschlicher Existenz und Ausdruck menschlicher Handlungen und Ordnungsvorstellungen betrachtet. Dabei wird Landschaft einerseits als statischer Idealzustand betrachtet, wobei Landschaften, die diesem entsprechen, gewöhnlich als ‚gesunde Landschaft’ bezeichnet werden. Andererseits wird Landschaft in ständiger Dynamik begriffen, weil die landschaftlichen Objekte der Nutzung unterliegen. Dieser Widerspruch liegt im Landschaftsbegriff begründet, der ästhetische Aspekte mit materiellen Eigenschaften eines Raumausschnitts verknüpft[29]. Dadurch wurde es möglich, dass der Landschaftsbegriff zugleich normative Aspekte erhielt[30], wie sie z. B. in der Landespflege und Landschaftsarchitektur, im Heimat- und Naturschutz virulent wurden. Dieser Landschaftsbegriff bildet den semantischen Hintergrund, von dem aus weitere Bestimmungen abgeleitet werden.
In der Geomorphologie
Anders ist die Verwendung in der Geomorphologie und anderen deskriptiven Zweigen der Geowissenschaften, wo man versucht, geographischen Raum im taxonomischen Sinne in einer Art Staffelung zu klassifizieren (dann ist etwa von Großlandschaften und Kleinlandschaften die Rede), also auch im typologischen Sinne zu analysieren, dann spricht man davon, dass sich eine Landschaft aus verschiedenen Landschaftselementen (topographische Landformen, Formen der Bodenbedeckung, klimatische Charakteristika, aber auch Siedlungsstruktur und andere humangeographische Überprägungen) zusammensetzt, und sich so charakterisieren lässt: Man unterscheidet zwischen natürlichen (Naturlandschaft), die wiederum in anorganische Landschaften (Wüste, Salzsee, Eiswüste) und organische Landschaften (Regenwald, Savanne) unterteilt werden, und vom Menschen geprägten Landschaften (Kulturlandschaft)[31]. In diesem Sinne stellt Landschaft ein Areal dar, in dem sich typische Merkmale, Muster oder Strukturen wiederholen, und umfasst physikalische, biogene und anthropogene (einschließlich soziogener) Strukturen, beispielsweise geomorphologische (Felsen, Sand, Hügel, Ebene), ökologische (Wasser, Wald, Wiese) und technische (Steinmauern, Uferverbauungen, Häuser, Straßen) Landschaftselemente. In der Ökologie und deren abgeleiteten und angewandten Wissenschaften z.B. Landschaftsökologie wird dem Landschaftsbegriff meist der Begriff Naturraum vorgezogen. In der Praxis kommt es damit zu rivalisierenden und häufig beinahe deckungsgleichen Abgrenzungen von „Landschaftsräumen“ bzw. „Naturräumlichen (Haupt-)Einheiten“. Diese Überschneidungen sind u. a. darauf zurückzuführen, dass den ökologischen Einheiten physiognomische abgrenzbare Räume zugeordnet werden[32].
In der sozialkonstruktivistischen Landschaftsforschung
Die sozialkonstruktivistische Landschaftsforschung fasst Landschaft weniger als physische Begebenheit, sondern vielmehr als ein sozial und kulturell erzeugtes wie vermitteltes Konstrukt[33]. Die Erfassung und Konstruktion von Welt, und damit auch von Landschaft, steht für die Vertreter der sozialkonstruktivistischen Perspektive in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wahrnehmung, die ihrerseits kein isoliertes Ereignis darstellt, sondern vielmehr das Ergebnis „eines sehr komplizierten Interpretationsprozesses [ist], in welchem gegenwärtige Wahrnehmungen mit früheren Wahrnehmungen“[34] in Relation gesetzt werden, so dass in jede Wahrnehmung in Form von Abstraktionen ein gewisses Vorwissen über Welt (hier über Landschaft) mit einfließt[35].
Die Konstruktion von Landschaft erfolgt stets in räumlichen Kontexten, so dass die räumliche Anordnung als Grundlage der Synthese ‚Landschaft‘ betrachtet werden kann[36]. Denn die Ebene der Landschaft und die Ebene des Raumes sind bei der Konstruktion von Landschaft konstitutiv aufeinander bezogen. Diese Abhängigkeit ist jedoch bei der Konstruktion von Raum nicht zwingend erforderlich[36], wie das Beispiel des Industrieraumes bzw. Industrielandschaft zeigt: So können „[b]estimmte Arrangements von Objekten […] als Raum konstruiert werden (z.B. Industrieraum), ohne dass ihnen landschaftliche Qualitäten zugeschrieben werden (d.h. es wird dem so entstandenen Raum die Bezeichnung ‚Industrielandschaft‘ verweigert), jedoch werden Objekte, deren räumliche Anordnung nicht bedacht wird, nicht als Landschaft konstruiert“[37].
So stellen Landschaften zum einen Abstraktionsleistungen des Menschen dar, sie sind zum anderen aber auch Projektionen emotionaler Besetzung[38], wobei das bereits Erlernte, als Ergebnis eines langen sozialen Entwicklungsprozesses kultureller Normen, stets die Grundlage der Interpretation von Sinneswahrnehmungen als Landschaft ist.
So ist, neben der physischen und der sozialen Ebene, die individuelle Person ein weiterer zentraler Bestandteil bei der Konstruktion von Landschaft. Denn sie ist es, die Landschaft auf Grundlage sozial vermittelter Deutungs- und Bewertungsmuster deutet und dabei auf Objekte des physischen Raumes zurückgreift und sie miteinander in Beziehung setzt[36]. So entsteht Landschaft „im Schnittbereich von physischen Objekten, Person und Gesellschaft“[39].
Zur Untersuchung der unterschiedlichen Ebenen der gesellschaftlichen Konstruktion von Landschaft kann als ein analytischer Rahmen die Konzeption der vierdimensionalen Landschaft von Kühne angesehen werden. Kühne unterscheidet dabei vier Dimensionen[36]:
Die gesellschaftliche Landschaft: sozial-konstruktive Dimension von Landschaft, in der das, was unter Landschaft zu verstehen ist und was mit ihr konnotiert werden kann sozial erzeugt, weitergegeben und ausgehandelt wird.
Die individuell aktualisierte gesellschaftliche Landschaft: Individuelle Konstruktion von Landschaft durch eine Person
Der externe Raum: physischer Raum als physisches Ausgangssubstrat einer externen Welt der Gegenstände
Die angeeignete physische Landschaft: jene Objekte des physischen Raumes, die in der Zusammenschau auf Grundlage gesellschaftslandschaftlicher Deutungen als Landschaft verstanden werden können.
In der Raumplanung
Damit wird deutlich, dass in der deutschsprachigen Wissenschaft der Geographie ab den 1950er Jahren der Begriff „Landschaft” einer weit reichenden Diskussion unterzogen wurde, eine Diskussion, die bis in die heutige Zeit ihre Auswirkungen zeitigt. Um den räumlichen Bezug des Landschaftsbegriffs insgesamt näher zu spezifizieren, konnte dem Begriff „Landschaft” jedoch keine befriedigende, eindeutige Definition zugeordnet werden.
In der Raumplanung wird daher im allgemeinen Sinne mit dem Konzept Geographischer Raum gearbeitet, und etwa von Freiraum gesprochen, der einen sozialen Handlungsraum bezeichnet, oder von Raumordnung als Steuerungsmaßnahme der Entwicklung, sowohl in regionalpolitischen Zusammenhängen, wie auch etwa auf Ebene der gemeinsamen Bestrebungen der Europäischen Union.
Die Begriffe Region‚ Gegend, Gebiet, Bezirk[40] sind weitgehend synonym, werden aber je nach Autor auch entweder als nicht offenkundige Gebilde der Landschaft entgegengesetzt, etwa als politische Regionen (insbesondere als Übersetzung fremdsprachiger Ausdrücke), oder als zentrale Arbeitsbegriffe der Regionalgeografie dem Begriff Landschaft übergeordnet. Landschaft ist dann Spezialform der Region, während zweitere sich in allen Fachbereichen der Geographie auf globale und geopolitische Konstrukte genauso zwanglos anwenden lässt wie hinunter bis auf kleinräumige Skalen des Flurbegriffs.
Beide Konzepte, Raum und Region, ergänzen heute den Landschaftsbegriff in der Interdisziplinarität der Geowissenschaften wie auch dem Zusammenspiel mit Geopolitik und anderen Natur- und Geisteswissenschaften.
In der Europäischen Landschaftskonvention (ELC)
In der Europäischen Landschaftskonvention findet sich folgende Begriffsbestimmung[41]:
„’Landscape’ means an area, as perceived by people, whose character is the result of the action and interaction of natural and/or human factors.“
Toponomastik und Namensgebung
Landschaften können Eigennamen, so genannte Toponyme, tragen wie zum Beispiel der Harz. Gleichzeitig ist aber der Harz ein Mittelgebirge oder – wissenschaftlich typisierend – eine Mittelgebirgs- oder Berglandschaft. Genauso gut kann man den Harz unter Waldlandschaft einordnen.
In den Beispielen Glogau-Baruther Urstromtal, Nördlicher Landrücken oder Saarmunder Endmoränenbogen finden wir wissenschaftlich, vor allem durch die Geologie geprägte Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch kaum Verwendung finden.
Gleichwohl gilt dies für allgemein-geographische Karten hinsichtlich der Beschriftung. Dennoch aber spielen diese, weil sie typische Naturräume mit gemeinsamen Merkmalen benennen, eine Rolle. Sowohl für das Glogau-Baruther-Urstromtal als auch den Nördlichen Landrücken gibt es quasi „Untermengen“, die durchaus allgemeine Gültigkeit und Bekanntheit vorweisen können (Baruther Urstromtal, Spreewald für ersteres, Feldberger Seenlandschaft für das zweite Beispiel). Dazu kommt erschwerend, dass natürliche Landschaftsgrenzen häufig nicht existieren. Ausnahmen sind z.B. Klimascheiden etwa in Gebirgen.
Siehe auch
Weiterführende Begriffe
Historische Landschaft
Landschaftsbild
Gefilde
Gelände (Kartografie)
Landschaftspflege
Landschaftsplanung
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftshaushalt
Landschaftstyp
Modelleisenbahn#Ausgestaltung
Natur und Naturschutz
Listen
Liste der Landschaften in Bayern
Liste der Landschaften in Baden-Württemberg
Liste der Landschaften in Brandenburg
Liste der naturräumlichen Einheiten in Hessen
Liste der Landschaften in Nordrhein-Westfalen
Liste der Landschaften in Sachsen
Literatur
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Kühne, O. (2012): Landschaftstheorie und Landschaftspraxis. Eine Einführung aus sozialkonstruktivistischer Perspektive. Wiesbaden. ISBN 978-3531192628
Weblinks
Wiktionary: Landschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Landschaft – Zitate
Über den Landschaftsbegriff, Gert Gröning (PDF; 1,4 MB) Institut der Stadtbaukunst Hochschule Bremen.
Landschaftssteckbriefe: Landschaften in Deutschland, Bundesamt für Naturschutz.
Filmporträt der Graduiertenschule Entwicklung menschlicher Gesellschaften in Landschaften im DFG-Videoportal zur Exzellenzinitiative.
Ulrich Eisel (1982): Die schöne Landschaft als kritische Utopie oder als konservatives Relikt. Soziale Welt 33: 157–168 (PDF; 761 kB).
Naturphilosophische Grundbegriffe: Landschaft.
Natur – Landschaft – Wildnis im Dossier Umwelt der bpb
Einzelnachweise
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Ipsen, D.; Reichhardt, U.; Schuster, St.; Wehrle, A.; Weichler, H. (2003):Zukunft Landschaft. Bürgerszenarien zur Landschaftsentwicklung. Kassel. S. 130.
Hard, G. (1969): Das Wort Landschaft und sein semantischer Hof. Zur Methode und Ergebnis eines linguistischen Tests. Wirkendes Wort 19, 3-14. S. 10.
Kluge, Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache: Landschaft. Bearbeitet von Elmar Seebold. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Berlin/ New York 2002. S. 555.
Vgl. Müller, G. (1977): Zur Geschichte des Wortes Landschaft. In: Wallthor, A.v.; Quirin, H. (Hrsg.; 1977): „Landschaft” als interdisziplinäres Forschungsproblem. Münster, 4-13.
vgl. Haber, W. (2007): Vorstellungen über Landschaft. In: Busch, B. (Hg.): Jetzt ist die Landschaft ein Katalog voller Wörter. In: Beitrage zur Sprache der Ökologie 5, 78 – 85.
Gruenter, R. (1975 [1953]): Landschaft. Bemerkungen zu Wort und Bedeutungsgeschichte. In: Ritter, A. (Hg): Landschaft und Raum in der Erzählkunst. Darmstadt, 192 – 207.
Müller, G. (1977): Zur Geschichte des Wortes Landschaft. In: Wallthor, A.v.; Quirin, H. (Hrsg.; 1977): „Landschaft” als interdisziplinäres Forschungsproblem. Münster, 4-13. S. 6.. Ähnl. Olwig, K. R. (1996): Recovering the Substance Nature of Landscape. Annals of the Association of American Geographers 86, H. 4, 630 – 653. Heiland, St. (2006): Zwischen Wandel und Bewahrung, zwischen Sein und Sollen: Kulturlandschaft als Thema und Schutzgut in Naturschutz und Landschaftsplanung. In: Matthiesen, U./Danielzyk, R./Heiland, St./Tzschaschel, S. (Hg.): Kulturlandschaften als Herausforderung für die Raumplanung. Verständnisse – Erfahrungen – Perspektiven. Hannover, 43 – 70
Müller, G. (1977): Zur Geschichte des Wortes Landschaft. In: Wallthor, A.v.; Quirin, H. (Hrsg.; 1977): „Landschaft” als interdisziplinäres Forschungsproblem. Münster, 4-13. S. 7. Siehe dazu auch Groth/Wilson (2005 [2003]). Groth, P./Wilson, Ch. (2005 [2003]): Die Polyphonie der Cultural Landscape Studies. In: Franzen, B./Krebs, St. (Hg.): Landschaftstheorie. Texte der Cultural Landscape Studies. Köln, 58 – 90.
Hard, G. (1977): Zu den Landschaftsbegriffen der Geographie. In: Wallthor, A. H. v./Quirin, H.(Hg.): „Landschaft“ als interdisziplinäres Forschungsproblem. Münster, 13 – 24. S. 14. Siehe dazu auch Bartels, D. (1973 [1968]): Zum Landschaftsbegriff. In: Paffen, K. (Hg.): Das Wesen der Landschaft.Darmstadt, 175 – 201. Sullivan, G. A. (1998): The Drama of Landscape: Land, Property, and Social Relations on the Early Modern Stage. Sanford . Jessel, B. (2000): „Landschaft“ – zum Gebrauch mit einem als selbstverständlich gebrauchten Begriff. In: Appel, St./Duman, E./Grose-Kohorst, F./Schafranski, F. (Hg.): Wege zu einer neuen Planungs- und Landschaftskultur. Festschrift fur Hanns Stephan Wust. Kaiserslautern, 143 – 160. Groth, P./Wilson, Ch. (2005 [2003]): Die Polyphonie der Cultural Landscape Studies. In: Franzen,B./Krebs, St. (Hg.): Landschaftstheorie. Texte der Cultural Landscape Studies. Köln, 58 – 90.
Olwig, K. R. (1996): Recovering the Substance Nature of Landscape. Annals of the Association of American Geographers 86, H. 4, 630 – 653.
vgl. Müller, G. (1977): Zur Geschichte des Wortes Landschaft. In: Wallthor, A.v.; Quirin, H. (Hrsg.; 1977): „Landschaft” als interdisziplinäres Forschungsproblem. Münster, 4-13. Haber, W. (2000): Die Kultur der Landschaft. Von der Ästhetik zur Nachhaltigkeit. In: Appel, St./Duman, E./gr. Kohorst, F./Schafranski, F. (Hg.): Wege zu einer neuen Planungs- und Landschaftskultur. Festschrift fur Hanns Stephan Wust. Kaiserslautern, 1 – 19. Haber, W. (2007): Vorstellungen über Landschaft. In: Busch, B. (Hg.): Jetzt ist die Landschaft ein Katalog voller Wörter. In: Beiträge zur Sprache der ökologie 5, 78 – 85. Jessel, B. (2000): „Landschaft“ – zum Gebrauch mit einem als selbstverständlich gebrauchten Begriff. In: Appel, St./Duman, E./Grose-Kohorst, F./Schafranski, F. (Hg.): Wege zu einer neuen Planungs- und Landschaftskultur. Festschrift fur Hanns Stephan Wust. Kaiserslautern, 143 – 160.
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Baridon, M. (2006): Naissance et renaissance du paysage. Paris.
Lehmann, H. (1968): Formen landschaftlicher Raumerfahrung im Spiegel der bildenden Kunst. Erlangen. S. 9
siehe dazu Erb, G. (1997): Die Landschaftsdarstellung in der deutschen Druckgraphik vor Albrecht Dürer. Frankfurt a.M., u.a.O.
Vgl. Büttner, N. (2006): Geschichte der Landschaftsmalerei. München.
vgl. Andrews, M. (1989): The Search for the Picturesque. Landscape Aesthetics and Tourism in Britain 1760 – 1800. Stanford.
Kühne, O. (2012): Landschaftstheorie und Landschaftspraxis. Eine Einführung aus sozialkonstruktivistischer Perspektive. Wiesbaden. S. 41.
Kühne, O. (2012): Landschaftstheorie und Landschaftspraxis. Eine Einführung aus sozialkonstruktivistischer Perspektive. Wiesbaden. S. 42.
Winkler: Landschaft. Der geographische Landschaftsbegriff. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 5. Hrsg. Joachim Ritter et al. Darmstadt 1980. Rainer Piepmeier: Landschaft. Der ästhetisch-philosophische Landschaftsbegriff. ebd.
Heinz Ellenberg: Bauernhaus und Landschaft - in ökologischer und historischer Sicht. Ulmer, Stuttgart 1990, ISBN 3-8001-3087-4, S. 12.
Gerhard Hard Der 'Totalcharakter der Landschaft'. Re-Interpretation einiger Textstellen bei Alexander von Humboldt. In: Erdkundliches Wissen, Beiheft, S. 49-71. Wiesbaden 1970.
Landschaft [2]. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. 12, Leipzig 1908, S. 122 (zeno.org).
Landschaft [1]. In: Meyers. 1908, S. 121–122 (zeno.org).
Gerhard Hard: Die Landschaft der Sprache und die 'Landschaft' der Geographen. Semantische und forschungslogische Studien. Bonn 1970.
Lucius Burckhardt: Landschaftsentwicklung und Gesellschaftsstruktur. In: ders. Die Kinder fressen ihre Revolution. S. 206–213. Köln 1985.
Rainer Piepmeier: Landschaft. Der ästhisch-philosophische Landschaftsbegriff. In: Joachim Ritter et al. (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd. 5. Darmstadt 1980.
Joachim Ritter: Landschaft. Zur Funktion des Ästhetischen in der modernen Gesellschaft. In: ders.: Subjektivität. Sechs Aufsätze. Frankfurt/M: Suhrkamp 1974; Friedamar Apel: Deutscher Geist und deutsche Landschaft. Eine Topographie. München 1998
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Eintrag Region. In: dtv-Brockhaus 1988, Que–Sah S. 96
http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/176.htm
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