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Zeitgeist schrieb am 10.7. 2001 um 00:21:58 Uhr über

Kuschelmaus

kuschelmäuse sollten unter naturschutz gestellt werden, was nicht heissen soll, dass man sie nicht füttern darf geschweige denn nicht mehr mit ihnen kuschen darf, also sie knuddeln. man sollte allerdings darauf achten, dass sie, soweit sie als stoff-puppe realisiert sind, eine den kuschelfolgen gerecht werdenden reinigungsmechanismus vertragen, asl dass sie auch danach noch ohne weitere probleme bekuschelt werden können. lebendige kuschelmäuse, die eine eigene sozialversicherungsnummer haben und ihren namen in den schnee pinkeln können, sollten von denen, die da nicht so talentiert sind, besonders gründlich geknuddelt werden. ferner sind sie nicht ohne aufsicht zu lassen, es sei denn, sie wünschen es ausdrücklich. ein entfernen von besagten kuschelmäusen ist also bis auf weiteres wegen unzulässigkeit untersagt. insbesondere ist das entfernen von kopfhaaren untersagt im gegensatz zur entfernung von körperbehaarung jeglicher art, welche dringend empfohlen wird, da kuschelmäuse besagter ausprägung eben auch unter naturschutz stehen, was bedeuten soll, dass sie vor bestimmten »natürlichen auswüchsen« geschütz werden sollten. ach ja, eins noch: kuschelmäuse gehören nicht verhätschelt... liebgehabt werden dürfen sie, aber nicht verhätscheln...


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