„Ums Andere, ob wohl bei jüngster Reichsversammlung von den protestirenden Chur-Fürsten und Ständen mit großer Beschwer angebracht und gesucht worden, daß vermöge der zu Frankfurt Anno 1577 publicirten Polizeiordnung nichts, so der christlichen allgemeinen Lehre und dem zu Augsburg aufgerichteten Religionsfrieden ungemäß und widerwartig oder zu Unruhe und Weiterung Ursach gebe, geschrieben oder gedruckt werden sollte, solche doch in diesem Visitationsmandat dißfalls gar nichts, sondern alleine der verbotenen Famosschriften Erwähnung geschehen, welches denn die jetzige Commissarii sonder Zweifel auf die evangelischen Theologen und andere Leute, welche wider die römische Kirche etwas haben ausgehen lassen, müssen ziehen und accommodiren werden.
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