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Christine schrieb am 25.4. 2018 um 06:37:10 Uhr über

Krankenversicherung

Versicherungen verstehen sich als Unternehmen. Als Leistungsträger stützen sie sich auf ein Vertragswerk mit den Leistungserbringern. Dieses Vertragswerk legen sie aus wettbewerbspolitischen Gründen dem Leistungsnehmer nicht offen. Dadurch ist der Zielauftrag der ursprünglich von ihnen angebotenen Produkte für den Leistungsnehmer nicht offensichtlich. Um zu vermeiden, dass die ICD.10 missbraucht wird, sind Vertrags- und Kostentransparenz aus Sicht des Leistungsnehmers unumgänglich. Solange die Aufklärungspflicht gegenüber dem Leistungsnehmer aber auf den Leistungserbringer beschränkt bleibt, entgeht der Leistungsnehmer nie Abrechnungsbetrug. Dass im Gemeinsamen Bundesausschuss auch Patientenverteter sitzen, macht aus dem Markt noch kein Sozialgefüge. Minimalismus aus Sicht des Leistungsträgers setzt unkritische Einzahler voraus. Und die gibt es reichlich. Da Tempelstürmer zu werden versucht Selbsthilfe, solange sie nicht von Dritten utilisiert wird. Im Ernstfall gerät sie dabei schnell in die Reichsbürgerrolle. Versicherung kann Markt nie ersetzen.




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