Konventionen sind wichtige überstaatliche Verträge,
die wichtige Dinge regeln und schützen sollen.
Leider werden sie oft abgelehnt. Ein österr.Politiker wollte mal Bundespräsident werden,
und es ist ja die Aufgabe eines Präsidenten,die
jeweilige Verfassung zu schützen. Da er im Wahlkampf
forderte,die Europ.Menschenrechtskonvention,die
ein Teil des österr.Verfassungsrechts ist,abzuschaffen,hätte er klar gegen die Verfassung
verstoßen. Ähnliches forderte nun der Chef der
Österr.Rechten Partei,weil er,wie andre Vertreter
seiner Partei,von Menschenrechten nichts hält.
Ich kann mich noch daran erinnern,wie ein früherer
österr.Bundeskanzler die Auseinandersetzung um
ein Donaukraftwerk als eine innerösterr.Angelegenheit bezeichnete.Tatsächlich
wurde dieses Augebiet durch das NÖ.Naturschutzgesetz und durch eine Konvention
zum Schutz von Feuchtbiotopen geschützt.
Somit beging der NÖ.Naturschutzreferent,der das
Kraftwerk genehmigte,eine klare Rechtsbeugung.
Eine Konvention steht klar ÜBER den rein staatlichen Gesetzen.
Darum SCHÜTZTEN damals die Naturschützer,die
gegen das Kraftwerk waren,wichtige Rechtsgüter,
während die Regierung diese verletzte.
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