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sumpi, am 9.3. 2004 um 12:50:55 Uhr
Kollateralschadensersatz

wenn sie so wollen.
»he was killed by friendly fires«
nehmen sie doch smarties. die friendlies sind uns ausgegangen.
es ist ihnen doch klar, dass ein schadenersatz nicht gültig gemacht werden kann. wer freundlich getötet wurde, hat keinen anspruch.
bedenken sie doch, dass ein neues ratifiziertes gesetz, welches in den menschenrechten den absatzparagraphen beinhalten würde § jeder mensch hat das recht freundlich zu sterben, womöglich kontraproduktiv ausgelegt werden könnte.


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