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adsurb schrieb am 1.7. 2008 um 20:06:15 Uhr über

Kochbeutel

Das hat durchaus auch juristisch Relevanz. Wenn sich im Restaurant der Gast beschwert, kann sofort OnkelBen verklagt werden, weil die Angabe auf der Packung über die Anzahl der Portionen, für die ein Beutel Reis bestimmt ist, nicht stimmt.
Und wieder konnte ein auf Abmahnungen spezialisierter Anwalt vor dem Hungertod bewahrt werden.


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