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Die Leiche schrieb am 21.1. 2012 um 13:40:01 Uhr über

Klimaleugnung

(1) Wer es unternimmt, wissenschaftlich anerkannte Tatsachen zur Veränderung des Weltklimas, dessen Verursachung durch den Menschen und die Notwendigkeit, diesem weltweit entgegenzuwirken, in einer Art und Weise in Abrede stellt, die geeignet ist, die gesetzlichen Maßnahmen von Staaten und Staatengemeinschaften zum Schutz des Weltklimas in ihrer Wirksamkeit zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen wird der Täter mit einer Freiheitstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn

1) der Täter die Tat in einer Art und Weise begeht, in der Kinder und Jugendliche davon Kenntnis erhalten können,

2) die Tat durch Medien und das Internet begangen wird,

3) Dritte durch die Tat von ihrer persönlichen Verantwortung für den Schutz des Klimas in aller Welt irre gemacht werden.

(3) Der Versuch ist strafbar.


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