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Die Leiche schrieb am 21.1. 2012 um 13:40:01 Uhr überKlimaleugnung |
(1) Wer es unternimmt, wissenschaftlich anerkannte Tatsachen zur Veränderung des Weltklimas, dessen Verursachung durch den Menschen und die Notwendigkeit, diesem weltweit entgegenzuwirken, in einer Art und Weise in Abrede stellt, die geeignet ist, die gesetzlichen Maßnahmen von Staaten und Staatengemeinschaften zum Schutz des Weltklimas in ihrer Wirksamkeit zu behindern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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