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Bäääääh! schrieb am 9.9. 2008 um 12:24:20 Uhr über

Klicker

So wie »Nepper«, »Schmuggler«, »Sniper« und »Wiener« bezeichnet die Bezeichnung »Klicker« in naher Zukunft den gewohnheitsmäßigen Begeher eines kriminellen Tatbestandes:

»Wer sich zum Zwecke der Unterhaltung, Kommunikation oder zu seiner umfassenden Information durch das Internet bewegt und dabei das Anklicken von Webpräsenzen verschwörungstheoretischen, kinderpornographischen, urheber- oder geheimrechtlich geschützten oder regierungskritischen Inhalts billigend in Kauf nimmt, wird mit Zwangsarbeit nicht unter 5 Jahren und lebenslangem Entzug der informationellen Selbstbestimmung bestraft


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