Uns gegenüber wohnt ein Pornopapst, ein Herr in fortgeschrittenen Jahren, welcher einen beträchtlichen Teil seines Vermögens der jahrelangen Produktion von erotischen Erzeugnissen zumeist homoerotischer Ausrichtung verdankt. Einer von Herrn G's Hausboys, der mir beim Gassigehen immer aufs neue über den Weg läuft, und mir auch als Darsteller diverser Erzeugnisse G's vor dem geistigen Auge steht erzählte mir einmal, gewisse Lücken in der Rechtsprechung würden erotische Aufnahmen mit Minderjährigen, und das heißt zumindest vor der endgültigen Streichung des § 175 16jährigen Jungs würden vom Gesetzgeber toleriert, solange gewährleistet ist, daß alle am Set anwesenden selber unter 18 wären. Vielleicht ist die minderwertige Qualität gewisser Erzeugnisse dieses Marktes nicht etwa einer zynischen Verachtung des Konsumenten geschuldet, wie ich immer gedacht habe, sondern nur dem Unvermögen der 13jährigen Kamerakinde r.
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