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Naseweis schrieb am 11.3. 2002 um 02:10:48 Uhr über

Kinderpornographie

Zwischen Kinderpornographie und Pädophilie muß klar unterschieden werden. Genauer gesagt vor allem zwischen Sex mit Minderjährigen und Vergewaltigung von Minderjährigen. Abgesehen davon pauschalisieren die Gesetze dort zu sehr.

Beispiel: Wenn ich mit 17 mit einer 15jährigen Sex habe, dann müßte dies doch eigentlich strafbar sein (man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre)... das hieße, wenn die Eltern des Mädels mich nun nicht mögen, könnten sie mich anzeigen wegen Verführung Minderjähriger. Und wenn ich jetzt den Fetisch hätte, von ihr (Nackt-)Bilder zu machen, dann wäre ich ja ganz arm dran, weil = Kinderpornographie.

Damit will ich nicht sagen, daß ich keine Wut auf Vergewaltigern von Kindern habe (im Gegenteil, ich habe auf ALLE Vergewaltiger eine riesige Wut... denn wer nur einmal mit einem Mädchen geredet hat, die vergewaltigt worden ist, der weiß erst, wie übel das alles ist!) aber gerade DESWEGEN muß der Unterschied zwischen Vergewaltigung und Ausnutzung von Kindern und das Sexualleben von Jugendlichen (und seien wir ehrlich, die Teenies werden immer jünger, ich hatte mein erstes Mal, als ich fast zwanzig war, aber gibt es genug, die schon mit 13 oder so anfangen) auch vom Gesetz noch deutlicher werden!



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