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Arbeitskreis Tortur schrieb am 1.12. 2024 um 23:09:24 Uhr über

Kinderpornografie

Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


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