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Riesenradschläger schrieb am 27.1. 2019 um 14:16:28 Uhr über

Kerosin

"Die Kerosinsteuer ist eine Steuer auf Flugtreibstoff in der gewerblichen Luftfahrt, die innerhalb der Europäischen Union erhoben werden kann. Die Rechtsgrundlage bildet die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003,
die den nationalen Regierungen die Möglichkeit zur Einführung einer Steuer auf Turbinenkraftstoff für kommerzielle Inlandsflüge einräumt.

Derzeit ist der kommerzielle Kerosinverbrauch nach der Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union jedoch steuerfreiaußer in den Niederlanden.

Durch das Chicagoer Abkommen vom 7. Dezember 1944 wurde Steuerfreiheit für den Luftverkehr international vereinbart, um nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs die Luftfahrt, den Wiederaufbau und die Weltwirtschaft zu fördern.



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