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Dana, am 20.7. 2000 um 00:24:02 Uhr Kerbholz |
Unter einem Kerbholz versteht man einen Holzstab, der längs gespalten ist. Über die zusammengelegten Hälften werden vom Schuldner und Gläubiger Kerben quer eingeschnitten. Durch Aneinanderfügen können die gegenseitig getroffenen Vereinbarungen kontrolliert werden.
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