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Dana, am 20.7. 2000 um 00:24:02 Uhr
Kerbholz

Unter einem Kerbholz versteht man einen Holzstab, der längs gespalten ist. Über die zusammengelegten Hälften werden vom Schuldner und Gläubiger Kerben quer eingeschnitten. Durch Aneinanderfügen können die gegenseitig getroffenen Vereinbarungen kontrolliert werden.
Davon kommt auch die Redewendung, etwas auf dem Kerbholz zu haben. Denn das bedeutet, daß man etwas Unrechtes getan hat.



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