>Info zum Stichwort Körperverletzung | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 15.5. 2003 um 18:47:59 Uhr über

Körperverletzung

Entgegen der weitverbreiteten Meinung erfüllt das erzwungene Hören von populärer Musik zumeist nicht den Straftatbestand der Körperverletzung. Hierbei ist eher von Nötigung auszugehen. Wie es jedoch zu werten wäre, würde ich einen Freund des zeitgenössischen Hiphops oder deutschsprachiger Schlagermusik (mein besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf HeinzRudolfKunze, H. Grönemeyer und die Flippers) im Zustande völliger Immobilität kraft eines Kopfhörers mit einer frequenzstarken Einspielung von Schönbergs 'Herzgewächsen' beschallen, sei dahingestellt. Solange sie im imaginierten Bereich bleiben, sollte man solche Phantasien unbedingt zulassen.


   User-Bewertung: +4
Versuche nicht, auf den oben stehenden Text zu antworten. Niemand kann wissen, worauf Du Dich beziehst. Schreibe lieber einen eigenständigen Text zum Thema »Körperverletzung«!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Körperverletzung«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Körperverletzung« | Hilfe | Startseite 
0.0036 (0.0014, 0.0010) sek. –– 853734812