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MJ schrieb am 10.4. 2010 um 12:43:33 Uhr über

Körperstrafe

Eine Körperstrafe definiert im juristischen Sinne die körperlich fühlbare Bestrafung eines Menschen.
Die elterliche bzw.vormundschaftliche Züchtigung von Schutzbefohlenen unter 21/18 Jahren ist als einfache Körperstrafe einzustufen.
Der durch die Züchtigung erzeugte körperliche Schmerz dient als STrafmaßnahme.
Auch die körperliche Züchtigung als Rechtsmittel zählt hier zu:In vielen asiatischen und afrikanischen Staaten ist diese Form der Körperstrafe-meist in Form der Auspeitschung des Straftäters-noch weit verbreitet.
Eine schärfere Körperstrafe ist beispielsweise die Amputation-die im islamischen Strafrecht vür einige Vergehen vorgesehen ist.
Hier ist oft von einer bildhaften Körpersprache zu reden:die »böse« Hand,die den Diebstahl begangen hat,wird abgehackt,die »gotteslästerliche« Zunge wird mit einem Nagel durchstoßen.
Durch den Verlust oder die Verstümmelung des Körperteils wird der Delinquent sein Leben lang an dieses Vergehen erinnert.
Als finale Körperstrafe ist die Todesstrafe zu bezeichnen:der Körper des Delinquenten wird lebensunfähig gemacht.
Es gibt auch postume Körperstrafen:
Die Ausstellung gehenkter Übeltäter am Galgen war bis in die Neuzeit ein weit verbreiteter Anblick in Europa.
In einigen islamischen Staaten werden nach der Enthauptung besonders schlimmer Verbrecher Kopf und Rumpf nach wie vor öffentlich präsentiert,ebenso werden abgeschlagene Körperteile nach wie vor öffentlich ausgestellt.


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