Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) lenkte Ende Februar 2000 das öffentliche Interesse auf die IslamischeFöderationBerlin.
Sie sei eine Religionsgemeinschaft, bestätigte das BVG, und somit berechtigt, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen. An diesem Urteil nahmen viele Beobachter Anstoß. Das Gericht öffne einer Vereinigung Tür und Tor, deren Verfassungstreue zumindest fraglich sei.
»Das ist eine Tarnorganisation von MilliGörüs«, warnt zum Beispiel AliYildirim, Chefredakteur des Berliner türkisch-deutschen Kabel-TV-Senders AYPA, ein kundiger Beobachter der Szene.
Und MilliGörüs (zu Deutsch: „Nationale Sicht“) sei eine extremistische Vereinigung, die sich anschickt, »die deutsche Gesellschaft umzukrempeln«, fügt Yildirim hinzu. Da MilliGörüs vor Gericht keine Chance auf Anerkennung habe, trete sie unter dem Decknamen »IslamischeFöderationBerlin« auf. Infolge des Urteils könne sie künftig islamistisches Ideengut auf Staatskosten unter die Schüler bringen.
[ Quelle: Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 16. Juni 2000 ]
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