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Concetto schrieb am 29.5. 2001 um 17:35:40 Uhr überIska |
Nach dem mosaischen Gesetz ist es gläubigen Juden streng verboten, Zinsen auf ein Darlehen zu nehmen. Eine Gewinnbeteiligung an einem Geschäft ist jedoch gestattet, gewissermaßen als Aufwandsentschädigung und Risikobeteiligung. Nun lässt sich mit ein wenig formaljuristischer Anstrengung jedes Zinsgeschäft in eine Gewinnbeteiligung uminterpretieren, vorausgesetzt, die beteiligten Seiten legen die entsprechenden Geschäftsbedingungen in einem Kontrakt fest. Dieser Kontrakt wird seit Uhim und Tummims Zeiten 'Heter Iska' genannt.
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