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Die Leiche schrieb am 4.11. 2009 um 13:20:56 Uhr über

Inzest

Was wohl die überwiegende Mehrheit selbst sexuell sehr liberaler Menschen nicht weiß: Inzestuöse Handlungen oder Beziehungen sind keineswegs verboten in Deutschland. Verboten ist lediglich der vaginale Verkehr mit der Begründung der Verhütung von erbkrankem Nachwuchs. »Beischlafersatzhandlungen« jedoch, wie Oral- oder Analverkehr sind ohne weiteres erlaubt. Davon unabhängig verbleibt jedoch eine Strafbarkeit natürlich dann, wenn es sich um sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen (oder gar Kindern) oder Abhängigen handelt.


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