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Peter K. schrieb am 14.12. 2007 um 14:12:01 Uhr über

Inzest

Ich habs schonmal hier reingeschrieben - wahrscheinlich haben es die Gutmenschen wieder herausbewertet:

Als Inzest strafbar ist in Deutschland unter Verwandten lediglich der »Beischlaf«, der vaginale Verkehr, das Mösenficken - eben wegen der Gefahr genetischer Degenerationen. Alles andere ist erlaubt - auch »beischlafähnliche Handlungen« (womit normalerweise Analverkehr gemeint wird).

Unabhängig davon kann natürlich im Eltern-Kind-Verhältnis sexueller Mißbrauch von Kinder vorliegen, evtl. Mißbrauch von »Schutzbefohlenen« sowie weitere Sexualstraftaten.

Sieht man also davon ab, und geht von Volljährigem und gegenseitigem Einverständnis aus, ist Inzest zwar tabuisiert - aber mit ausnahme des Vaginalverkehrs nicht strafbar.

Ich bin mal gespannt, wielange die Gutmenschen diesmal brauchen.


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