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Peter K. schrieb am 3.2. 2006 um 13:01:34 Uhr über

Inzest

Was viele nicht wissen: Das Inzestverbot betrifft nur den Geschlechtsverkehr an sich, also die vaginale Penetration. Alle anderen Sexualpraktiken unter Verwandten stellt das Gesetz selbst in Deutschland nicht unter Strafe.

Die gesellschaftliche Bewertung und das Inzest-Tabu stehen natürlich auf einem anderen Blatt. Aber dennoch sollte man wissen, daß Sex unter Verwandten grundsätzlich nicht strafbar ist.


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