Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz eines Schuldners befasst.
Die Insolvenz (lat. insolvens, ‚nicht-lösend‘, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), in Österreich und der Schweiz Konkurs (nur umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘, nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
Anmeldung der Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Rechtsfamilien
2.1 Deutscher Rechtskreis
3 Literatur
Geschichte
→ Hauptartikel: Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts
Rechtsfamilien
Deutscher Rechtskreis
→ Hauptartikel: Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzrecht (Österreich) und Insolvenzrecht (Schweiz)
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