>Info zum Stichwort Inaugenscheinnahme | >diskutieren | >Permalink |
Die Leiche schrieb am 26.12. 2009 um 15:44:43 Uhr überInaugenscheinnahme |
Eines der von den Prozeßordnungen vorgeschriebenen sogenannten Strengbeweismittel ist die Inaugenscheinnahme. Die anderen sind der Zeuge, der Sachverständige, die Urkunde (wobei nochmal zwischen sogen. Privaturkunden und öffentlichen Urkunden unterschieden wird) und die amtliche Auskunft. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Inaugenscheinnahme einfällt. |
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