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DerFanta, am 1.6. 2001 um 10:19:47 Uhr
Imperativ

, kategorischer I. Definition nach Immanuel Kant: »Der kategorische Imperativ ist also nur ein einziger, und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde«


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