Fehlwahrnehmung oder Fehlinterpretation eines realen äußeren Reizes, z.B. das Rauschen von Blättern
wird als Stimmengewirr gehört (s.a. Halluzination). Illusionäre Verkennungen sind dadurch
gekennzeichnet, daß etwas wirklich gegenständlich Vorhandenes für etwas anderes gehalten wird, als es
tatsächlich ist. Illusionen sind also verfälschte wirkliche Wahrnehmungen. Das Vorhandensein des
Wahrnehmungsgegenstandes unterscheidet das illusionäre Erlebnis vom halluzinatorischen. (Z. B.: Das
ängstliche Kind verkennt im nächtlichen Wald Büsche als drohende Gestalten.) Auch
Personenverkennung. Zur Unterscheidung von Wahnwahrnehmungen: Hierbei wird der Gegenstand richtig
wahrgenommen (gesehen, gehört, gespürt), doch wird ihm eine abnorme Bedeutung, meist im Sinne der
Eigenbeziehung, zugedacht. Bei einer Reihe von visuellen Illusionen (z.B. Müller-Lyer Täuschung), ist
bekannt , daß sie sich im Wahrnehmungsurteil niederschlagen. Andererseits haben diese
Wahrnehmungstäuschungen häufig nur einen sehr geringen oder gar keinen Einfluß auf motorische
Handlungen wie Greifen oder Zeigen. Üblicherweise werden diese Dissoziationen im Zusammenhang mit
dem dorsalen und ventralen System der visuellen Verarbeitung diskutiert. Neben diesen relativ bekannten
räumlichen Dissoziationen finden sich auch eine Reihe zeitlicher Dissoziationen. Diese wurden
überwiegend zwischen dem zeitlichen Reihenfolge-Urteil (einem Wahrnehmungsurteil) und der
Einfach-Reaktion (einer motorischen Handlung) beobachtet.
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