Wer eine Ich-AG gründet, muss sich in der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dazu werden Pauschalbeiträge erhoben, die sich am Durchschnittseinkommen orientieren. Das ist relativ hoch angesetzt. Man kann diese Beiträge halbieren lassen. Dann entsprechen sie in ungefähr dem Zuschuss, den man im ersten Jahr der Ich-AG erhält.
Bei der Ich-AG wird das Einkommen der »Bedarfsgemeinschaft« nicht überprüft. Man muss auch nicht, wie für ALG2, seine eigenen Vermögensverhältnisse offenlegen und eventuelle Ersparnisse aufzehren. Dazu kommt, dass man als Ich-AG einen 400-Euro-Job annehmen kann, weil man ja gesetzlich versichert ist. Das erklärt den enormen Zuspruch, den die Ich-AG erfahren hat. Es ist der legitime Ausweg für ein Paar, dessen einer Partner ein erträgliches Einkommen hat, und der andere sich auf Dauerarbeitslosigkeit einrichten muss. Die Frage ist, was passiert nach Ablauf der Förderung? Für viele wird der Status des Mitversicherten wieder interessant werden, eine ganze Reihe wird in die Arme von ALG2 kommen müssen und einige wenige werden tatsächlich ein funktionierendes Geschäft aufgebaut haben. Oder via Kontakte durch das betriebene Gewerbe einen neuen Job gefunden haben. Das ist die Hoffnung vieler Ich-AG'ler, die ich kenne.
(siehe auch: IchAG)
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