>Info zum Stichwort HorstMahler | >diskutieren | >Permalink 
ARD-Ratgeber schrieb am 18.11. 2003 um 21:40:17 Uhr über

HorstMahler

§ 26 StGB
Anstiftung


Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.


Von daher werden wir auch nicht gegen 211-222 aufrufen.







   User-Bewertung: /
Oben steht ein nichtssagender, langweiliger Text? Bewerte ihn »nach unten«, wenn Du Bewertungspunkte hast. Wie geht das?.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »HorstMahler«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »HorstMahler« | Hilfe | Startseite 
0.0028 (0.0010, 0.0005) sek. –– 850317497