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Peter K. schrieb am 9.12. 2007 um 19:50:22 Uhr über

Hofschranze

Als Hofschranzen bezeichnet man funktionslose und beliebig austauschbare Angehörige eines Hofes, deren einzige Daseinsberechtigung die Liebedienerei für den Hofhaltenden oder seine höheren Chargen ist. Häufig erhalten diese Angehörigen wohlklingende Titel wie den historischen Titel des »Kammerherrn«, der jedoch in der Neuzeit zunächst durch Adjutanten und Sekretäre ersetzt wurde, die jedoch alsbald wieder von Referenten und Assistenten verdrängt worden sind.


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