Hochfrequenzgeräte sind zum Beispiel Mikrowellenherde und - Computer! Als Betreiber eines solchen Hochfrequenzgerätes musste man sich bei der Bundespost registrieren lassen. Dazu lag jedem solchen Gerät in der Originalverpackung eine vorgedruckte Postkarte bei. Diese musste man ausfüllen und an die schon aufgedruckte Stelle bei der Bundespost schicken. Wer dies unterließ, riskierte eine saftige Geldbuße, sollte das Gerät entdeckt werden. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles war nicht gering, hatte die Bundespost doch mehrere hundert sogenannte Peilwagen im Einsatz, die offiziell Störungen des Rundfunkempfanges untersuchten, in Wirklichkeit aber Teil eines dem KalterKrieg geschuldeten Überwachungsprogramms waren. Es könnten ja böse Spione... Mein erster Rechner war ein TI-99, dem solch eine Postkarte noch beilag. Ich hatte ihn aus dritter Hand erworben. Mit dem Aufkommen des beliebten Brotkastens (VC-20 und später C-64) verschwand aber die Vorschrift in einer nie wieder aufgefundenen Versenkung.