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Storchenschnabel schrieb am 4.3. 2014 um 06:12:50 Uhr über

Hinterlassenschaften

Urkunden von Halbtoten für Halbtote.
Sterben Vollstrecker und Besitzverteiler gleichzeitig, in dem Moment, da das Papier aufgesetzt ist, gibt es den Pflichtanteil für Erben, mehr nicht. Der Vollstrecker ist eine wichtige Person, wenn es Ende um die Verteilung vom gesamten Hab und Gut geht. Testamentsvollstrecker über 40 Jahre sind nicht hoch angesehen, da die Bauteile der wichtigen Person in diesem Fall unbedingt länger halten müssen, als das eigene Selbst.



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