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wauz schrieb am 6.4. 2006 um 23:02:53 Uhr über

Hersteller

Das Produkthaftungsgesetz macht den Hersteller für Fehler seiner Produkte haftbar. Die Gewährleistung findet jedoch über den Händler statt. Das macht es in einfachen Fällen einfacher (Contact your local dealer!), in schwierigen Fällen aber weitaus schwieriger. Was tun, wenn es den Händler nicht mehr gibt? Und vor Allem ist ja das Problem der Beweislast. Liegt diese in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf noch beim Händler und natürlich auch beim Hersteller, so kehrt sich danach die Beweislast wieder um, und der Kunde kann sehen, wie er zu einem Gutachten kommt. Und wenn der Hersteller seinen Sitz in Malta oder einem anderen derartigen Piratennest hat, so kann der Kunde gleich einpacken.
Caveat Emptor!


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