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Christine schrieb am 15.10. 2018 um 06:39:30 Uhr überHartz4 |
Das Arbeitsamt betont, dass es kein generelles Arbeitsverbot an einen Deutschen aussprechen kann, weist aber auf Erwerbsunfähigkeit hin und damit darauf, dass es nicht mehr zuständig sei. Andere kriegen Auflagen zu kommen, manche die wegzubleiben und sich in Therapie zu begeben. Langzeitarbeitslosigkeit erlebt jeder anders. Es ist ein Amt. Da gelten präzise Regeln. Schließlich geht es um Geld, da kann man nicht diskutieren. |
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