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Profilneurose schrieb am 26.6. 2003 um 16:03:00 Uhr über

Haftpflichtversicherung

Im Falle meiner früher oder später bevorstehenden Inhaftierung habe ich vorsorglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie verpflichtet meine Haftanstalt zu Sonderleistungen die mich z.B. zur Haftbefehlsverweigerung ermächtigen. Wenn die anderen also längst in die Zelle müssen, sitze ich mit ein paar Auserwählten in der Haftbar, und kippe ein paar Bierchen. Überall stehen Haftschalen mit Knabberkram. Werde ich müde, gehe ich in meine Zelle, und lasse mir eine Massage verpassen, -mit Haftcreme versteht sich. Sollte mir der ganze Haftvollzug zu eintönig werden, brauche ich nur Haftungsausschluß nach AGB zu beantragen. Ich scheiß auf die Feile im Kuchen!


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