Eine Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक, m., svastika, „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden. Solche Symbole sind in zahlreichen Formen seit etwa 6.000 Jahren auf vier Kontinenten nachgewiesen. Die vier Enden können nach rechts oder links gerichtet, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Punkten oder Ornamenten verbunden sein. Eine einheitliche Bedeutung haben sie nicht.
Der Nationalsozialismus übernahm ein – hier auf der Spitze stehendes – nach rechts gewinkeltes Hakenkreuz als Symbol einer angenommenen Rasse von Ariern, machte es 1920 zum Parteizeichen der NSDAP und 1935 zur Flagge des Deutschen Reiches.
Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist mit allen nationalsozialistischen und verfassungswidrigen Organisationen in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.
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