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Peter K. schrieb am 13.1. 2006 um 20:23:48 Uhr überHöchststrafe |
Die Höchststrafe die einen Menschen in Deutschland erreichen kann, ist die sogen. Verbeamtung. Sie gilt auf Lebenszeit und ist - bis in extremen Ausnahmefällen - nicht wiederruflich.
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Was kann man tun, wenn »Höchststrafe« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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