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Peter K. schrieb am 13.1. 2006 um 20:23:48 Uhr über

Höchststrafe

Die Höchststrafe die einen Menschen in Deutschland erreichen kann, ist die sogen. Verbeamtung. Sie gilt auf Lebenszeit und ist - bis in extremen Ausnahmefällen - nicht wiederruflich.

Und wenn ich mir z.B. den Leiter unseres Ordnungsamtes in Meiningen anschaue, dann bin ich mir nicht sicher, ob der Verwaltungsakt der Erennung zum Beamten nicht sogar imstande ist, die Unsterblichkeit der Seele zu überwinden.


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