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Petze schrieb am 12.9. 2007 um 19:06:49 Uhr über

Gravenreuth

Günther Freiherr von Gravenreuth wurde am 10. September 2007 vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach davon, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse. Schon im Jahr 2000 wurde Gravenreuth laut taz wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der für verschiedene Abmahn-Aktionen und Tanja-Briefe berüchtigte Anwalt wollte die Domain taz.de Pfänden und versteigern, da die taz angeblich eine Rechnung (für eine Abmahnung) nicht bezahlt habe. Dies war aber falsch ...

Tja, lieber Herr Gravenreuth, dumm gelaufen!

Die Netzgemeinde freut es, endlich ist einer der frühren Abmahnanwälte aus dem Verkehr gezogen. Ach, halt - noch nicht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Übrigens: auch Berhard Syndikus, der ehemalige Kanzleipartner von Gravenreuth, wurde im Februar 2007 zu einer Haftstrafe verurteilt: zu einer 10-monatigen, allerdings auf Bewährung.




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