Da der internationale Terrorismus häufig einen religiösen Hintergrund hat, werden im Sinne einer effektiven Abwehr terroristischer Gefahren im Bundesinnenministerium derzeit Pläne diskutiert, ein zentrales Gottheitenregister einzurichten. Im Gespräch hierfür ist das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Dort sollen sodann sämtliche Gottheiten angemeldet werden, und in einem hierfür noch zu entwickelnden Verfahren auf ihre Vereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft werden. Solchermaßen als unbedenklich angesehene Gottheiten hätten sodann hinter ihrem Namen die Bezeichnung »e.G.« (eingetragene Gottheit) zu führen. Die Anbetung anderer als eingetragener Gottheiten sollte sodann nach einer im Interesse der Religionsfreiheit nicht zu engherzig bemessenen Übergangsfrist im Geltungsbereich des Grundgesetzes untersagt werden, wobei man sich noch nicht schlüssig ist, ob eine Ahndung als Straftat erforderlich ist, oder die als schlichte Ordnungswidrigkeit ausreichend sein könnte. Diese Pläne begegnen jedoch entschiedener Kritik diverser religiöser Kreise und Institutionen und lassen schon jetzt diverse Durchführungschwierigkeiten erkennen. So gingen beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten alsbald nach Bekanntwerden der Pläne »vorsorgliche« Anmeldungen der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens, des Bistums Speyer, des moslemischen Kulturvereins Schwäbisch Gmünd und der jüdischen Gemeinde Hamburgs ein, die sich sämtlich auf dieselbe Gottheit bezogen, wobei unter den Anmeldenden die Vorrangfrage höchst strittig ist. Zudem bezeichnet die jüdische Gemeinde ihre Gottheit unter Bezugnahme auf angebliche religiöse Verbote als Anmeldung »zugunsten unbenannter Dritter«, was nach Aussage des Sprechers des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wegen seiner derzeit völlig unabsehbaren Konsequenzen sorgfältigster Überprüfung bedarf.