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gerichteter Graf schrieb am 22.2. 2010 um 16:06:10 Uhr über

Gewohnheitsrecht

Richtig ist: »Es gibt kein Recht auf seine Gewohnheiten«, beispielsweise kann ein alter Feldweg nach langer Zeit auch wieder gesperrt werden.
Falsch ist: »Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht«, denn das liegt mit den üblichen Gewohnheiten der Rechtsteilnehmer und dem Richterreicht tatsächlich durchaus noch vor, wenn auch nicht in der Art formalisiert wie im Heiligen Römischen Reich, mit seinem »Gewohnheitsrecht« der Fürsten, den Titel »von Gottes Gnaden« zu führen.

Richtig ist: »Es gibt auf der Welt noch Länder mit GewohnheitsrechtSo zum Beispiel klassischerweise viele Länder mit religiösen Recht, angeblich auch die Mongolei.
Falsch ist: »Das Common-Law ist ein Gewohnheitsrecht«, tatsächlichen haben Präzedenzfälle dort einen großen Einfluss, dennoch zählt auch geschriebenes Recht ganz entscheidend und auch Präzedenzfälle können sich ändern. (CommonLaw?)


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