7. ver.di will nicht streiken - ver.di muss streiken
Das völlig verhunzte deutsche Streikrecht sieht ja vor, dass Arbeiter nur streiken dürfen, wenn die Gewerkschaftsführung dazu aufruft, was bedeutet, dass Arbeiter ohne Gewerkschaft sich nur dem Streik einer Gewerkschaft anschließen dürfen.
Aber: in Betrieben, in denen eine absolute Mehrheit der Beschäftigten organisiert ist, kann eine Gewerkschaftsleitung einen Streik nur verzögern.
Gerade in der Flugverkehrsbranche haben Gewerkschaften von außerhalb des DGB diesem schon gezeigt, was eine Harke ist. ver.di muss heute zum Streik aufrufen, sonst sind die lieben Kollegen morgen in einer anderen Gewerkschaft organisiert.
Schlecht für's Image, schlecht für's Geschäft.
Man darf nicht vergessen: Mitgliedsbeiträge sind bei DGB-Gewerkschaften gut angelegt. Das im wahrsten Sinne des Wortes. Alle DGB-Gewerkschaften und auch der DGB selber sind Kapitalanlagefirmen mit ein bisschen Versicherungsvertrieb und einer Rechtsabteilung als Service-Attrappe, damit die Mitglieder weiter treu und brav Geld abliefern.
Mit dem Geld nehm sie es übrigens ernst. Ein Austritt aus der Gewerkschft kann bis zu einem halben Jahr dauern und die klagen jeden Cent ausstehenden Mitgliedsbeitrag ein. Auch bei Geringverdienern.
http://www.zeit.de/reisen/2013-03/streik-flughafen-koeln-bonn-duesseldorf?commentstart=1#cid-2670990
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