Ein Geselle (von althochdeutsch gisello „Hausgenosse“, eigentlich: „der den Saal mit einem anderen teilt“) ist ein Handwerker, der eine Ausbildung in einem Beruf des Handwerks durch Bestehen der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen und infolgedessen den Gesellenbrief erhalten hat. Er ist einem Facharbeiter gleichgesetzt.
Ab dem Spätmittelalter war es üblich, dass junge Handwerksgesellen nach ihrer Gesellenprüfung für einige Jahre auf Wanderschaft gingen, um in weiter entfernt liegenden Handwerksbetrieben bei anderen Meistern der Zunft Erfahrungen zu sammeln, ihr handwerkliches und betriebliches Wissen zu vertiefen und neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Wanderjahre, auch auf der Walz sein genannt, waren vom Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Handwerken eine Voraussetzung, um Meister werden zu können. Heutzutage gibt es diese Pflichtwanderjahre nicht mehr, manche junge Gesellen pflegen dieses Brauchtum dennoch.
Als Wildreisende werden reisende Gesellen bezeichnet, die nicht den Regeln der traditionellen Wanderschaft als Handwerker nachgehen. So reisen sie nicht in der traditionellen Zunftkleidung, haben das Höchstalter meist überschritten und erfüllen bzw. befolgen nicht die Regeln der Reisezeit und sonstige zünftige „Regelungen“.
In der Freimaurerei ist der Geselle der zweite, mittlere Grad der Einweihung.
Außerdem bezeichnet Geselle umgangssprachlich einen Teilnehmer einer Gesellschaft, der etwa mit anderen zusammen isst (Tischgesellschaft) oder reist (Reisegesellschaft).
Siehe auch
Schacht (Vereinigung)
Junggeselle
Spießgeselle
Gesell
Zunft#Gesellen
Gesellenlade
Handwerk#Geschichte
Wanderjahre
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