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Die Leiche schrieb am 23.12. 2007 um 23:16:39 Uhr überGeschenkeeinpackungsverordnung |
Angeblich geht es auf eine persönliche Intervention von Papst Benedikt XVI. zurück, daß die Verwendung des sogen. Christkind-Motivs auf Weihnachtsgeschenken nicht als kinderpornographische Verpackung gilt. Die Verwendung von Christkind-Motiven auf Oster- und Geburtstagsgeschenken bleibt jedoch strafbar, soweit der Geburtstag bzw. das Osterfest mehr als 5 Bankarbeitstage vom 24. Dezember entfernt ist. |
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