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Pan meets Lilith schrieb am 16.11. 2005 um 07:33:00 Uhr über

Gesangstötung

Auch bei den antiken Sirenen Homers handelt es sich streng genommen um einen Fall von Gesangstötung. Hier allerdings: versuchte Gesangstötung. Ob sich dies strafmildernd auswirkt, ist juristisch zweifelhaft. Denn der zur Akustik-Tötung anvisierte Odysseus, ferner: dessen Schiffsbesatzung, hintertrieb seine Gesangstötung aktiv. Die unerfolgte Niedersingung des Odysseus stand also nicht im Ermessensspielraum der straffälligen Sirenen. Sie konnten mithin nichts dafür, dass ihr Besingungs-Objekt nicht kaputtzusingen war.


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