Bei der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm’s IV. wurden die in contumaciam Verurtheilten von der Amnestie für politische Vergehen ausgeschlossen, sie wurden angewiesen, auf preußisches Gebiet zurückzukehren und von dort aus die Gnade des Königs anzurufen. A. unterwarf sich dieser Bedingung während der Weihnachtsferien und erhielt dann auch am 17. Mai 1841 zu Brüssel seine Begnadigung ausgehändigt. Von nun an besuchte er jeden Herbst und oft auch im Frühjahr seine Familie in der Heimath. Als nach den Märztagen das preußische Volk seine Abgeordneten für die constituirende Nationalversammlung zu wählen hatte, erinnerten sich die Clevener des Flüchtlings von 1834 und erwählten ihn, eine einzige gegnerische Stimme abgerechnet, einstimmig zu ihrem Vertreter. Während seiner kurzen, aber thätigen, parlamentarischen Laufbahn betheiligte sich A. lebhaft an den Commissionsarbeiten und zwei Mal kam es zu Unterhandlungen für seinen Eintritt in das Ministerium. Sowohl in der Nationalversammlung, wie dann auch in der 2. Kammer hielt sich A. zur Linken, ohne jedoch seine Unabhängigkeit zu opfern. Seine politische Gesinnung ist stets liberal im edelsten Sinne gewesen und bis an seinen Tod geblieben. In einer 1848 veröffentlichten Broschüre bestritt er das Recht der Regierung, den Sitz der Versammlung nach Brandenburg zu verlegen. Er schloß sich den Mitgliedern an, welche in Berlin blieben, und billigte den Steuerverweigerungsbeschluß. Er sprach sich gegen die octroyirte Verfassung aus („Beitrag zur Beleuchtung der preußischen Verfassung vom 5. December 1848“, Cleve 1849), und als dann die 2. Kammer ebenfalls aufgelöst wurde, kehrte er nach Brüssel zurück und nahm seine Professur und Advocatur wieder auf, um sie nicht mehr zu verlassen. Maynz, welcher inzwischen par interim die Vorlesungen über Pandekten gehalten, behielt dieselben jedoch definitiv, und A. übernahm eine der beiden Professuren für Civilrecht, dazu die Vorlesungen über Naturrecht, denen er bald auch noch diejenigen über Staatsrecht und über Völkerrecht hinzufügte. Während 35 Jahren hat er fortab, wie Professor Prins als Decan der juristischen Facultät in einer dem Andenken Arntz’s gewidmeten Rede im October 1884 hervorhob, „in sich die juristische Facultät Brüssels verkörpert“, und ist deren Gedeihen in hohem Grade seiner Persönlichkeit, seiner Lehrthätigkeit und dem Ansehen, dessen er bei dem Richter- und Advocatenstande genoß, zuzuschreiben. Beim Anhören seines Vortrages fühlte man, daß sein Wissen nicht nur aus Büchern geschöpft war, sondern die Frucht eigener Erfahrung und eigenen Denkens sei, daß er sich nicht auf Autoritäten verließ, sondern selbst Meister sei. Keines der juristischen Gebiete war ihm fremd. Oft hatte er als Advocat und Rathgeber Gelegenheit, handelsrechtliche Fragen zu behandeln, und in der Finanz- und Industriewelt hatte man absolutes Vertrauen nicht nur in sein Wissen und seinen Scharfblick, sondern auch in seine Kenntniß der geschäftlichen Verhältnisse. Der Jurist war zugleich Financier, Diplomat und Publicist. Gerne gehört an hoher Stelle, ist er öfter consultirt worden, als bekannt geworden.
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