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au-a-ha schrieb am 16.11. 2012 um 17:31:35 Uhr über

Gerichtsvollzieherinnen

Zu der Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin und zum Gerichtsvollzieher konnten bisher nur Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes zugelassen werden. Seit dem 01.06.2002 besteht für alle Bewerberinnen und Bewerber auch außerhalb der Justiz die Möglichkeit, sich bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zu entscheiden.

Aufgaben

Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie eidesstattlichen Versicherungen abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.

Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.

Der Beruf erfordert deshalb:

- vielseitige Fachkenntnisse,
- hohe Leistungsbereitschaft,
- Zuverlässigkeit,
- gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
- Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
- ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.


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