>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Borg, am 9.8. 2016 um 18:55:09 Uhr
Gerichtsschreiber

Ein Gerichtsschreiber, auch Aktuar oder Sekretär genannt, war ein Beamter, der die Verhandlungen einer Behörde oder eines Gerichts aufzeichnete.[10] Der Gerichtsschreiber war zunächst lediglich Protokollführer, erhielt jedoch im Laufe der Zeit auch selbständige richterliche Befugnisse, besonders in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In Deutschland wird diese Tätigkeit heute unter anderem vom Urkundsbeamten ausgeführt. Darüber hinaus wurden ab 1923 Schreiber, denen zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, laut „preußischer Entlastungsverfügung“ als Rechtspfleger bezeichnet. In der Schweiz sind Gerichtsschreiber ausgebildete Juristen, die an der Gerichtsverhandlung mitwirken und an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Sie verfassen schließlich die schriftliche Begründung des Urteils.[11]


   User-Bewertung: -1

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 2 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite