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Borg, am 9.8. 2016 um 18:55:09 Uhr Gerichtsschreiber |
Ein Gerichtsschreiber, auch Aktuar oder Sekretär genannt, war ein Beamter, der die Verhandlungen einer Behörde oder eines Gerichts aufzeichnete.[10] Der Gerichtsschreiber war zunächst lediglich Protokollführer, erhielt jedoch im Laufe der Zeit auch selbständige richterliche Befugnisse, besonders in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In Deutschland wird diese Tätigkeit heute unter anderem vom Urkundsbeamten ausgeführt. Darüber hinaus wurden ab 1923 Schreiber, denen zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, laut „preußischer Entlastungsverfügung“ als Rechtspfleger bezeichnet. In der Schweiz sind Gerichtsschreiber ausgebildete Juristen, die an der Gerichtsverhandlung mitwirken und an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Sie verfassen schließlich die schriftliche Begründung des Urteils.[11] |
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