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au-a-ha schrieb am 24.11. 2012 um 14:38:28 Uhr über

Gerichtshelferinnen

Die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer unterstützen die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Sie haben insbesondere die Umstände, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen einer Tat von Bedeutung sind, zu ermitteln. Sie erforschen die Persönlichkeit und das soziale Umfeld von Beschuldigten, die Ursachen und Beweggründe für die Tat sowie die Aussichten und Ansatzpunkte für die künftige Lebensführung. Auch werden sie bei der Vorbereitung von Entscheidungen bei bereits Verurteilten eingeschaltet. Hierbei geht es um Fragen der Strafvollstreckung (Maßnahmen zur Prüfung von Haftvermeidung und Haftverkürzung) sowie um etwaige Gnadengesuche.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Gerichtshilfe ist die Opferberichterstattung. Im Rahmen der Opferberichterstattung geht es um die Darstellung der aktuellen Lebenssituation der durch die Verübung einer Straftat geschädigten Person. Relevant sind etwaige Beziehungen zwischen Täter und Opfer, deren Weiterentwicklung sowie die Einschätzung des Täters durch das Opfer. Es können zwar ergänzende Angaben zur erlebten Straftat eingeführt werden, jedoch stehen Beschreibungen über die Auswirkungen der erlittenen Straftat im Vordergrund. Zudem gilt es festzustellen, ob etwaige Ängste des Opfers vor der Hauptverhandlung und vor der möglichen Begegnung mit dem Beschuldigten bestehen.

Weitere Aufgaben sind die Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit sowie Verfahren im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.


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