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gerichteter Graf schrieb am 14.5. 2011 um 10:39:44 Uhr über

Generationsvertrag

Ist schon vom Wort her gesehen ein einziger Quatsch.

Man kann keine Verträge mit den kommenden Generationen schließen, weil die betreffenden Individuen entweder (a) noch unreif sind und man ihnen daher gar nicht die Entscheidungskompetenz, einen Vertrag zu schließen, zubilligt oder (b) sie noch gar nicht geboren, also im eigentlichen Sinne noch nicht existent sind (und oft auch im praktischen Sinne, was von unseren Politikern leider übersehen wurde).

Nun schließt der Generationenvertrag das aber notwendigerweise ein, denn dafür, dass die jenzigen »Erwachsenen«, die Greise versorgen, sollen deren Kinder sie ja versorgen. Das Gegenteil, dass sich erwachsene Kinder ohne Belohnung um ihre alt gewordenen Eltern kümmern, ist in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten bekannt gewesen.
Da aber die Zustimmung der Nachgeborenen zu dem Generationenvertrag noch nicht eingeholt werden kann, kann von einem rechtmäßigen Vertrag nicht gesprochen werden. »Sippenhaft« wäre vielleicht das treffendere Wort.


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