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copy and paste schrieb am 15.2. 2019 um 00:14:21 Uhr über

Gemeinnützigkeit

Unter dem Begriff Gemeinnützigkeit werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) verstanden.

Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, zum Beispiel die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, den ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer. Außerdem berechtigt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden. Ein Verein wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er nach der Satzung und nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Paragrafen 51 bis 68 AO fördert.


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