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copy and paste schrieb am 15.2. 2019 um 00:14:21 Uhr überGemeinnützigkeit |
Unter dem Begriff Gemeinnützigkeit werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) verstanden.
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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