>Info zum Stichwort Gemeinnützigkeit | >diskutieren | >Permalink |
copy and paste schrieb am 15.2. 2019 um 00:14:21 Uhr überGemeinnützigkeit |
Unter dem Begriff Gemeinnützigkeit werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) verstanden.
|
User-Bewertung: +1 |
Was kann man tun, wenn »Gemeinnützigkeit« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Gemeinnützigkeit« | Hilfe | Startseite | |
0.0035 (0.0012, 0.0009) sek. 850025621 |